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Gesundheits-Minister verkündet Erleichterung: Selbst-Auskunft reicht für Krankenhaus- und Pflegeheim-Besuche vorerst als Nachweis für Anspruch auf Corona-Test.

(ty) Gestern waren die neuen Regeln verkündet worden, nun gibt es schon die erste Änderung. Der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister Klaus Holetschek hat bei der Umsetzung der neuen Corona-Test-Verordnung des Bundes für Erleichterungen für Bürger und Einrichtungen gesorgt. Wie aus seinem Ministerium erklärt wurde, reicht demnach eine Selbst-Auskunft für Krankenhaus- und Pflegeheim-Besuche vorerst als Nachweis für den Anspruch auf einen Corona-Test aus. "Klar ist", erklärte der CSU-Politiker heute in München: "Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin niedrigschwellig möglich sein. Das von der Bundesregierung verschuldete Chaos bei der Test-Verordnung darf nicht zu Lasten vulnerabler Gruppen oder deren Angehöriger gehen."

"Deshalb", so Holetschek, "haben wir beschlossen, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflege-Heimen – eine Selbst-Auskunft zum Nachweis eines Anspruchs auf Testung ausreicht." Den Bund fordere er "erneut mit Nachdruck auf, dass er schnellstmöglich mit den notwendigen Klarstellungen für eine geordnete Umsetzung der Test-Verordnung sorgt".

Bis das Bundes-Gesundheits-Ministerium verbindliche Vorgaben zum Nachweis des Anspruchs auf Bürger-Testung kommuniziert, wird das bayerische Gesundheits-Ministerium laut heutiger Mitteilung ein Formular (siehe unten) für Corona-Test-Stellen, die Bürger-Testungen durchführen, bereitstellen. Darin werden, so heißt es weiter, die Vorgaben zum Nachweis der Anspruchs-Berechtigung konkretisiert.

Somit gilt laut bayerischem Gesundheits-Ministerium bis auf Weiteres, "dass für

  • Besucherinnen und Besuchern vulnerabler Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflege-Heimen sowie Krankenhäusern,
  • Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten (§ 29 SGB IX) und deren Assistenzkräfte
  • sowie für pflegende Angehörige

eine unterschriebene Selbst-Erklärung ausreichend ist".

Das Selbst-Auskunft-Formular für die Einrichtungen könne auf der Internet-Seite des bayerisches Ministeriums für Gesundheit und Pflege abgerufen werden unter diesem Link.

Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist damit nach Angaben des bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums "derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürger-Testung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten".

Die übrigen zu Corona-Bürger-Testungen berechtigten Personen-Gruppen haben laut Mitteilung des bayerischen Gesundheits-Ministeriums zusätzlich zum Identitäts-Nachweis die Test-Berechtigung durch entsprechende Dokumente zu belegen – konkret genannt werden in einer aktuellen Presse-Mitteilung zum Beispiel: ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Eintrittskarte, rote Corona-Warn-App, Test-Ergebnis und Nachweis des Wohnorts.

"Es hat sich erneut gezeigt", unterstreicht und moniert Holetschek: "Nur eine rechtzeitige und vernünftige Einbeziehung der Länder in wichtige Entscheidungen ermöglicht auch eine möglichst reibungslose Umsetzung." Seine deutliche Kritik lautet: "Leider wiederholt der Bund alte Fehler immer wieder aufs Neue." Und der CSU-Politiker wird noch deutlicher: "Weitere Berliner Chaos-Tage können wir uns mit Blick auf die wichtigen Weichenstellungen für den Herbst nicht leisten." 


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