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Gesundheits-Minister Holetschek: "Wir beobachten die Entwicklung genau und entscheiden je nach Lage, ob neue Maßnahmen erforderlich sind oder nicht."

(ty) Für den Freistaat ist beschlossen worden, die Gültigkeit der Regeln beim Vorgehen gegen die Corona-Pandemie um zwei Wochen bis zum 23. September zu verlängern. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek am heutigen Donnerstag in München hingewiesen. "Damit setzt Bayern seinen konsequenten Kurs fort", erklärte er. "Wir beobachten die Corona-Entwicklung genau und entscheiden je nach Lage, ob neue Maßnahmen erforderlich sind oder nicht", so der Minister. Er versicherte zugleich: "Willkürliche Vorab-Entscheidungen gibt es nicht. Unsere Devise heißt: So viel wie nötig – und so wenig wie möglich."

Der Minister führte aus: "Da der Bund nicht rechtzeitig das neue Infektions-Schutz-Gesetz fertiggestellt hat, muss zunächst bis zum 23. September und anschließend – nach Inkraft-Treten der Änderungen des Infektions-Schutz-Gesetzes – bis zum 30. September 2022 eine weitere Übergangs-Regelung geschaffen werden." Die Änderungs-Verordnung, durch die die 16. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (kurz: BayIfSMV) bis 23. September verlängert wird, ist am heutigen Donnerstag verkündet worden und tritt am morgigen Freitag, 9. September, in Kraft. Alle gültigen Rechtsgrundlagen in Sachen Corona findet man unter diesem Link.

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"Die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ist unser wichtigstes landesrechtliches Rechtsinstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie", erklärte der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister. "Derzeit sind die Zahlen nach einem Corona-Sommer mit hohem Infektions-Geschehen vergleichsweise niedrig", sagte er heute, "aber der Herbst und ein wahrscheinlicher Anstieg der Corona-Infektions-Zahlen stehen vor der Tür." Darauf müsse man vorbereitet sein, proklamierte Holetschek und betonte in diesem Zusammenhang einmal mehr: "Unser Ziel ist, vor allem vulnerable Gruppen zu schützen."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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