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Wegen einer Fehlfunktion bremste der Audi-A6 des betrunkenen Denkendorfers im Kreis Eichstätt plötzlich ab und es kam zum Crash. Führerschein einkassiert.

(ty) Ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall hat am gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Walting im Landkreis Eichstätt die Rausch-Fahrt eines 38-Jährigen ans Licht gebracht. Der Audi-A6 des Mannes hatte nach Erkenntnissen der Polizei wegen einer Fehlfunktion plötzlich abgebremst, woraufhin es zu einer Auffahr-Kollision kam. Die angerückten Streifenbeamten stellten aber außerdem fest, dass der 38 Jahre alte Denkendorfer betrunken am Steuer gesessen hatte. Er ist jetzt seinen Führerschein los.

Zum Unfall-Hergang teilte die Polizeiinspektion aus Eichstätt heute folgendes mit: Eine 36 Jahre alte Eichstätterin war mit ihrem Audi-Q3 – von Pfalzpaint her kommend – in Richtung Gungolding unterwegs. Vor ihr fuhr der 38-jährige Denkendorfer mit seinem Audi-A6. Kurz vor dem Ortseingang von Gungolding habe der Audi-A6 abrupt abgebremst. Die nachfolgende Frau habe trotz einer Vollbremsung einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern können. Bei der Kollision der beiden Autos sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt zirka 4000 Euro entstanden.

"Als Unfall-Ursache konnte eine Brems-Fehlfunktion des A6 festgestellt werden", meldet die Polizei. Ebenfalls festgestellt worden sei Alkohol-Geruch bei dem 38-Jährigen. Ein Test habe anschließend einen Wert in Höhe von 1,2 Promille bei dem Mann ergeben. Er musste daraufhin, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Diese wurde in einem Krankenhaus durchgeführt. Der Führerschein des Denkendorfers sei von den Streifenbeamten noch an der Unfallstelle sichergestellt worden. Den wird der Mann wohl so bald nicht wiedersehen. 

Denn im Zuge des Strafverfahrens, das den 38-Jährigen nun erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so laut Polizei auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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