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Bei Abensberg kamen sie zu einer Polizei-Kontrolle hinzu, zwei von ihnen flüchteten erfolglos. Strafanzeigen gegen 14-Jährigen und 17-Jährigen. Auch Drogen im Spiel.

(ty) Drei Jugendliche im Alter von 14, 15 und 17 Jahren haben am gestrigen Nachmittag im Landkreis Kelheim gemeinsam eine illegale Spritztour mit einem Pkw unternommen und sind dabei aufgeflogen. Zum Verhängnis wurde den Teenagern, dass sie im Abensberger Ortsteil Arnhofen just zu dem Zeitpunkt unterwegs waren, als Streifenbeamte gerade eine Verkehrs-Kontrolle durchführten. Gegen den 14-Jährigen und den 17-Jährigen wird nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Dem 17-Jährigen droht zusätzlicher Ärger, denn er stand offenbar unter Drogen-Einfluss.

Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Kelheim waren nach eigenem Bekunden gegen 15.40 Uhr in Arnhofen gerade mit einer Verkehrs-Kontrolle beschäftigt, als ein anderer Pkw zunächst herangesteuert, dann aber unvermittelt zum Stehen gebracht worden sei. Anschließend seien zwei Leute aus diesem Wagen gesprungen und zu Fuß getürmt. Der Pkw-Lenker habe indes das Auto zurückgesetzt, um davonzufahren. Noch während des Wende-Vorgangs habe das Auto von den Polizisten angehalten werden können. Die beiden Geflüchteten seien im Zuge von Fahndungs-Maßnahmen, die unter Hinzuziehung weiterer Streifenwagen erfolgten, gestellt worden. 

Bei dem gestopptem Pkw-Fahrer handelte es sich laut Polizei um einen 14-Jährigen aus dem Landkreis Kelheim. Bei den im Rahmen der Fahndung gefassten beiden anderen Personen handelt es sich den Angaben zufolge um einen 17-Jährigen und um einen 15-Jährigen; beide ebenfalls aus dem Landkreis Kelheim. "Der 14-Jährige und der 17-Jährige räumten ein, sich als Fahrer des Pkw abgewechselt zu haben, ohne hierfür im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein", meldet die Polizei. Der 17-Jährige habe unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden und deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen.

Den benutzten Pkw hatte sich der 14-Jährige nach Erkenntnissen der Gesetzeshüter von einem Angehörigen gekrallt – ohne dessen Wissen. Dem 15-Jährigen habe kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden können. Die Jugendlichen seien nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ihren Erziehungs-Berechtigten übergeben worden. Die beiden Schwarzfahrer erwartet nun jeweils eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den 17-Jährigen sei zudem ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmittel-Einfluss eingeleitet worden.


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