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25-jährigem Pkw-Lenker aus dem Kreis Kelheim wurde am heutigen Morgen eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle zum strafrechtlichen Verhängnis.

(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle im Gemeinde-Bereich von Münchsmünster hat am frühen heutigen Morgen einem 25-Jährigen auch ein Strafverfahren beschert. Der aus dem Landkreis Kelheim stammende Mann wurde gegen 4.50 Uhr von Streifenbeamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Geisenfeld gestoppt, als er mit seinem Pkw gerade auf der Bundesstraße B16 unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen habe sich zunächst herausgestellt, "dass der Mann derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist".

Von den Einsatzkräften sei außerdem Alkohol-Geruch bei dem 25-Jährigen wahrgenommen worden. Ein daraufhin durchgeführter Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht. Dabei sei ein Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich festgestellt worden – also zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille. Die Tour war für den ertappten Pkw-Lenker an Ort und Stelle beendet; seine Weiterfahrt wurde unterbunden. Auf ihn kommt jetzt eine Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Wegen der Alkoholisierung drohen ihm zudem ein Bußgeld-Bescheid und Strafpunkte.


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