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Der Mann wurde bei Beilngries gestoppt: Er war besoffen, sein Gefährt nicht versichert. Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffen-Gesetz.

(ty) Gleich mehrfachen Ärger, auch strafrechtlicher Art, hat sich ein 49 Jahre alter E-Scooter-Fahrer am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Beilngries eingehandelt. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, geriet der Mann gegen 21.20 Uhr ins Visier von Streifenbeamten, weil an seinem Gefährt keine gültige Versicherungs-Plakette angebracht war. Deshalb wurde er einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Dabei sei von den Gesetzeshütern zunächst Alkohol-Geruch wahrgenommen worden. Ein daraufhin durchgeführter Atem-Test habe einen Wert in Höhe von umgerechnet 1,4 Promille ergeben.

Der 49-Jährige musste daraufhin, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei ihm die Weiterfahrt untersagt worden. Ferner sei sein Führerschein sichergestellt worden. Strafrechtlich werde gegen den Mann jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz ermittelt. Außerdem werde gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz ermittelt, da er bei der Kontrolle ein Einhand-Messer griffbereit bei sich gehabt habe – diesbezüglich droht ihm ein Bußgeld-Bescheid.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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