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Umsetzung der aktuellen Regeln des "Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems" (GEAS). Zweite Einrichtung am Münchner Airport bereits in Betrieb.

(ty) "Rückenwind für die Asylwende und noch mehr Ordnung bei der Zuwanderung" – das verspricht sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von einer konsequenten Umsetzung der neuen Regeln des "Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems" (GEAS). Im Zuge dessen werde der Freistaat zukünftig zwei Standorte zur Durchführung des so genannten Außengrenzverfahrens betreiben. Wie Herrmann dazu heute bekannt gab, soll einer der beiden Standorte in Ingolstadt entstehen. Hierfür wird den Angaben zufolge die ehemalige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ingolstadt aktuell noch umgebaut, um sie an die neuen Anforderungen und GEAS-Standards anzupassen und anschließend den Betrieb aufnehmen.

Der erste Standort am Flughafen von München sei – pünktlich zum Inkraft-Treten von GEAS – bereits zum 12. Juni dieses Jahres in Betrieb gegangen. "Bayern ist bei der Umsetzung von GEAS damit voll auf Kurs", betont Herrmann. Er unterstrich die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf die Schlüsselrolle der Staaten an den Außengrenzen. "Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asyl-System in Europa", so Herrmann.

Die neuen Grenzverfahren seien ein bedeutender Schritt, um Asyl-Entscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Der Freistaat arbeitet nach den Worten des bayerischen Innenministers eng mit dem Bund zusammen, um seinen Anteil an dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu erfüllen und dauerhaft eine erfolgreiche GEAS-Umsetzung zu gewährleisten.

Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist – so fasst das bayerische Innenministerium zusammen – ein verpflichtendes Asyl-Verfahren an den EU-Außengrenzen, in dem über bestimmte Asyl-Anträge noch vor der Einreise in die Europäische Union (EU) entschieden wird. Hierzu zählen den Angaben zufolge insbesondere Asyl-Anträge von Personen aus Herkunftsländern mit geringen Erfolgs-Aussichten.

Der Freistaat Bayern sei aufgrund seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen dazu verpflichtet, insgesamt 54 Plätze für das Außengrenzverfahren bereitzustellen. Wegen des Einreise-Schwerpunkts am Münchner Flughafen als zweitgrößtem internationalen Airports Deutschlands seien die Standorte für das Außengrenzverfahren in dessen Umgebung im Regierungsbezirk von Oberbayern geschaffen worden.

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"Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur durch Ausreise verlassen", heißt es weiter. "Alle notwendigen Betreuungs-Leistungen werden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen."

Die Regierung von Oberbayern werde die Einrichtung in Ingolstadt verantwortlich betreiben. Den Betrieb am Flughafen München übernehme, wie auch bereits im Flughafen-Verfahren, das Landesamt für Asyl und Rückführungen. Vor der Inbetriebnahme des Standorts in Ingolstadt werde die direkte Anwohnerschaft von der Regierung von Oberbayern nähere Informationen erhalten, so das bayerische Innenministerium.


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