Kranke und verendete Tiere in Langquaid. Bestätigung von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit sowie Friedrich-Löffler-Institut liegt vor.
(ty) Das Veterinäramt des Kreises Kelheim hat heute mitgeteilt, dass in Langquaid bei zwei toten Tauben das Paramyxo-Virus (Newcastle-Krankheit) nachgewiesen worden ist. Geflügel-Haltern wird vom Landratsamt dazu geraten, den Kontakt ihrer Tiere mit Tauben zu unterbinden, da das Virus auf Hühner und Puten übertragen werden kann. Tauben-Haltern werde die Impfung ihrer Tiere empfohlen. Bei Kontakt mit toten Tauben sollten laut Behörden-Angaben die allgemeinen Hygiene-Regeln beachtet werden, "da das Virus auch auf den Menschen übertragbar ist und leichte Grippe-Symptome oder eine Bindehaut-Entzündung verursachen kann".
Vorangegangen waren dem Virus-Nachweis laut Mitteilung des Landratsamts mehrere Meldungen von Bürgern über kranke und verendete Tauben im Bereich des Marktplatzes und der Feuerwehr. Das Veterinäramt habe daraufhin mehrere dieser Tauben zur Untersuchung in die Pathologie des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) in Oberschleißheim gebracht. "Dort wurde in der virologischen Untersuchung das Paramyxo-Virus bei zwei Tieren nachgewiesen", heißt es weiter. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) habe den Nachweis am gestrigen Montag bestätigt.
Das Veterinäramt des Kreises Kelheim gehe davon aus, dass die Virus-Infektion die Todes-Ursache der wildlebenden Tauben gewesen sei. "Das Paramyxo-Virus wird von Taube zu Taube leicht übertragen und ist europaweit verbreitet", erläutert das Landratsamt in einer Presse-Mitteilung. "Im Vordergrund der Erkrankung stehen Störungen des zentralen Nerven-Systems. Die Erkrankung kommt bei allen Rasse-, Stadt- und Wildtauben vor und ist in der Regel nicht heilbar." Da im Bereich des Kirchturms in Langquaid nach wie vor kranke und tote Tiere gesichtet worden seien, seien am heutigen Dienstag erneut Tauben zur Abklärung nach Oberschleißheim gebracht worden. Weitere Information zur Newcastle-Krankheit gibt es auf der Internet-Seite des LGL unter diesem Link.
Haltern von Geflügel wird vom Landratsamt geraten, den Kontakt ihrer Tiere mit Tauben zu unterbinden, "da das Paramyxo-Virus der Tauben auf Hühner und Puten übertragen werden kann". Biosicherheits-Maßnahmen seien einzuhalten; verwiesen wird auf das FLI-Merkblatt "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen"). Weiter heißt es: "Insbesondere sollten Wildvögel wie Tauben oder Krähen keinen Zugang zu Futter haben." Da das Paramyxo-Virus der Tauben mit dem Virus der Newcastle-Krankheit der Hühner und Puten verwandt sei, werde auch auf die bestehende Impf-Pflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten hingewiesen. "Diese Impfung schützt auch vor dem Paramyxo-Virus."
Tauben-Haltern werde die Impfung gegen die Paramyxovirose zum Schutz ihrer Tiere empfohlen, eine Impf-Pflicht wie bei Hühnern und Puten bestehe hier jedoch nicht. Bei Kontakt mit toten Tauben sollten laut Landratsamt die allgemeinen Hygiene-Regeln beachtet werden (zum Beispiel das Tragen von Handschuhen, Händewaschen), "da das Virus auch auf den Menschen übertragbar ist und leichte Grippe-Symptome oder eine Bindehaut-Entzündung verursachen kann". In diesem Zusammenhang werden alle Geflügel-Halter außerdem darum gebeten, ihre Geflügel-Haltung – egal ob gewerblich oder Hobby-Haltung – wie vorgeschrieben dem Veterinäramt zu melden. Die Kenntnis jeder Haltung sei für die Abarbeitung von Tierseuchen-Fällen unabdingbar.





