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Die vier Angeklagten wurden zu Gesamt-Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt. Verbleib der Münzen bleibt ungeklärt.

(ty) Nach dem Aufsehen erregenden Diebstahl des Goldschatzes aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching hat die erste Strafkammer des Landgerichts von Ingolstadt am heutigen Dienstag – nach 33 Hauptverhandlungstagen – das Urteil verkündet. "Die vier Angeklagten wurden unter anderem wegen schweren Banden-Diebstahls zu Gesamt-Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt", fasst das Landgericht in einer aktuellen Presse-Mitteilung zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegenstand des so genannten Goldschatz-Verfahrens war insbesondere der nächtliche Einbruch in das Kelten-Römer-Museum in Manching am 22. November 2022. Dabei waren 483 keltische Goldmünzen aus dem ersten Jahrhundert vor Christus sowie drei weitere Münzen entwendet worden. Der Verkehrswert des Diebesgutes beläuft sich nach aktuellen Angaben des Landgerichts auf rund 1,3 Millionen Euro. Der Verbleib der Münzen habe in dem Verfahren allerdings nicht aufgeklärt werden können. Zum Hintergrund: So kam die Polizei auf die Spur der mutmaßlichen Goldschatz-Diebe

Aus dieser Boden-Vitrine war der Goldschatz gestohlen worden.

Darüber hinaus waren den Angeklagten weitere bandenmäßige Einbruchs-Taten in wechselnder Besetzung zur Last gelegt worden. Die Strafkammer stellte einen Sachschaden an den betroffenen Objekten – insbesondere Supermärkten – im hohen sechsstelligen Euro-Bereich sowie einen weiteren Beuteschaden von rund 250 000 Euro fest. "Im Rahmen der Strafzumessung würdigte die Kammer insbesondere die hohe, sich über einen langen Tatzeitraum steigernde kriminelle Energie, die beträchtlichen Beute- und Sachschäden sowie der Verlust des Kelten-Schatzes als unwiederbringliches Kulturgut von unschätzbarem, immateriellen Wert", heißt es aus dem Landgericht.

zell

Die Kammer hatte im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten Beweis-Aufnahme – unter Einbeziehung von knapp 120 Zeugen sowie rund 20 Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass sämtliche Angeklagte Mitglieder einer überregional agierenden Bande waren. Hierfür seien unter anderem folgende Indiz-Tatsachen maßgeblich gewesen: "18 aufgefundene Goldklumpen, die nach den sachverständigen Feststellungen dem Kelten-Schatz in Manching zuzuordnen sind, bei den Angeklagten sichergestellte Tatwerkzeuge, Funkzellen- sowie DNA-Treffer, die Auswertung von Überwachungs-Videos und der routinierte und gleichartige modus operandi."

Die 18 sichergestellten Goldklumpen; im Hintergrund eine Vergleichsmünze. 

Die Tat in Manching hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Das Kelten-Römer-Museum war in der Nacht zum Dienstag, 22. November 2022, seiner wertvollsten Artefakte beraubt worden. Personen drangen in den Gebäude-Komplex ein und brachen die Vitrine auf, in der sich der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts befand. Sie schnappten sich diesen Schatz sowie aus einer weiteren Vitrine noch drei Münzen und verschwanden mitsamt der Beute von Millionenwert. Gedauert hatte dieser filmreife Einbruch lediglich wenige Minuten.

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