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Laut Innenminister kann man nun sicher sein, "dass kein bürokratisches Steuer-Wirrwarr entsteht, das die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet".

(ty) Der Landtag hat heute mit einer Änderung des Kommunal-Abgaben-Gesetzes ein Verbot kommunaler Verpackungs-Steuern beschlossen. Der bayerische Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt die Regelung, die das seti dem Jahr 1979 bestehende Verbot von "Bagatell-Steuern" in den Kommunen ergänzt: "Jetzt haben wir eine klare Rechtslage und können sichergehen, dass in Bayerns Städten und Gemeinden kein bürokratisches Steuer-Wirrwarr entsteht, das die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet", sagt er.

Herrmann ist überzeugt von, dass mit einer neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungs-Pflichten und Abgrenzungs-Schwierigkeiten in der Praxis verbunden gewesen wäre. "Eine Verpackungs-Steuer hätte detaillierte Festlegungen erfordert, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht", so der Minister. Das führe zu absurden Fall-Konstellationen, wie Beispiele aus Kommunen zeigten, wo die Verpackungs-Steuer eingeführt worden sei. "Dass etwa Kaffee-Löffel aus Holz mit einer Länge unter acht Zentimeter steuerfrei bleiben und solche, die länger sind, besteuert werden."

Oder, so Herrmann weiter, dass ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger sei als mit Deckel. "Oder dass die Papiertüte, in der eine Butter-Breze steckt, nicht besteuert wird, die Verpackung um eine warme Leberkas-Semmel hingegen schon." Der Minister betont: "So einen Unfug machen wir im Freistaat nicht mit." Gerade kleine Unternehmen wie Imbiss-Buden, Cafés oder Bäckereien würden durch zusätzliche Melde- und Dokumentations-Pflichten überproportional belastet, findet Herrmann: "Und das, obwohl eine Untersuchung der Uni Tübingen keinen messbaren Erfolg bei der Müll-Vermeidung feststellen konnte."

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Bayern wolle die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten. "Die Einführung einer Verpackungs-Steuer wäre daher ein völlig falsches Signal", so Herrmann. Sie stehe im Widerspruch zu anderen Steuer-Erleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomie-Branche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste: "Wenn der Bundesrat den Bundestags-Beschluss bestätigt, wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 von 19 auf sieben Prozent reduziert." Eine kommunale Verpackungs-Steuer im "To Go"-Bereich würde das Ziel einer solchen grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie aus der Sicht von Herrmann klar unterlaufen.


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