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31-Jähriger bretterte bei Neustadt sozusagen in ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Ähnlich erging es einem 18-Jährigen bei Beilngries.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Neustadt an der Donau ist am späteren gestrigen Abend die Rausch-Fahrt eines 31-Jährigen aus dem Landkreis Regensburg ans Licht gekommen – und zwar wegen der Raserei des Mannes. Wie die Polizei heute berichtete, war der in Regenstauf wohnende Mann gegen 21.30 Uhr auf der Bundesstraße B16 auf Höhe von Neustadt-Geibenstetten von Streifenbeamten angehalten worden. Zuvor sei bei einer Geschwindigkeits-Kontrolle mit Hilfe einer Laser-Pistole festgestellt worden, dass der Pkw-Lenker bei höchstens erlaubten 100 Kilometern pro Stunde mit 130 km/h unterwegs war. Im Zuge der Verkehrs-Kontrolle sei aufgefallen, dass der Mann offenbar Alkohol konsumiert hatte. 

Ein freiwillig durchgeführter Atem-Test habe den im Raum stehenden Verdacht dann auch bestätigt und einen Wert im Straftaten-Bereich ergeben – also mindestens 1,1 Promille. Der Verkehrs-Sünder musste deshalb zur Blutentnahme und sein Führerschein wurde auch gleich sichergestellt. Den wird er vermutlich so schnell nicht wieder sehen; denn im Zuge des Strafverfahrens droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Außerdem werde sich der 31-Jährige wegen der Tempo-Überschreitung zu verantworten haben, so die Polizei.

Ähnlich erging es am gestrigen Abend einem 18 Jahre alten Pkw-Lenker im Gemeinde-Bereich von Beilngries. Wie die Polizei mitteilte, wurde der junge Mann im Rahmen einer Geschwindigkeits-Messung gegen 21.15 Uhr auf der Bundesstraße B299 gestoppt. Den Angaben zufolge war der Fahranfänger nicht nur zu schnell unterwegs, sondern offenbar auch berauscht: Im Zuge der Kontrolle seien nämlich "drogentypische Auffälligkeiten" bei ihm festgestellt worden. Der 18-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; seine Weiterfahrt wurde unterbunden. Sollte sich die Drogen-Fahrt bestätigen, dann drohen ein sattes Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot.


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