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Die vier Angeklagten wurden unter anderem wegen schweren Banden-Diebstahls zu Gesamt-Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt.

(ty) Im sogenannten Goldschatz-Verfahren sind mit Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 18. August dieses Jahres die durch Urteil des Landgerichts in Ingolstadt vom 29. Juli vergangenen Jahres verhängten Strafen "vollumfänglich bestätigt" worden. Das hat das Landgericht von Ingolstadt in einer am heutigen Dienstag veröffentlichten Presse-Mitteilung erklärt. Die 1. Strafkammer des Landgerichts von Ingolstadt hatte – wie berichtet – die vier Angeklagten unter anderem wegen schweren Banden-Diebstahls zu Gesamt-Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt.

"Gegenstand des Verfahrens war neben zahlreichen Einbrüchen in Laden-Lokale insbesondere der nächtliche Einbruch in das Kelten-Römer-Museum in Manching am 22. November 2022", fasst das Landgericht von Ingolstadt zusammen. "Dabei wurden 483 keltische Goldmünzen aus dem ersten Jahrhundert vor Christus sowie drei weitere Münzen entwendet." Hinsichtlich der Tat in Manching sei einer der Angeklagten freigesprochen worden, da die Kammer nicht von dessen Schuld überzeugt gewesen sei.

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