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Die bislang getrennten Naturschutz-Gebiete "Weltenburger Enge" sowie "Hirschberg und Altmühlleiten" sind jetzt vereint. Im Kernbereich gilt ein Wege-Gebot.

(ty) Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern tritt zum heutigen Samstag, 5. November, die neue Schutzgebiets-Verordnung für das Naturschutz-Gebiet "Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten" in Kraft. Darauf weist die Regierung hin. Die beiden bislang getrennten Naturschutz-Gebiete "Weltenburger Enge" sowie "Hirschberg und Altmühlleiten" werden damit zu einem zusammenhängenden Naturschutz-Gebiet vereint, der Vollzug auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Anlass war nach offiziellen Angaben unter anderem das Verfahren zur Erneuerung des Europa-Diploms für das bestehende Naturschutz-Gebiet "Weltenburger Enge" im Jahr 2018 durch den Europarat.

Grundlage für den Entwurf der detaillierteren Verordnung seien die Regeln für das bisherige Naturschutz-Gebiet "Hirschberg und Altmühlleiten" gewesen. Bei der Erarbeitung hat die Regierung von Niederbayern nach eigenem Bekunden die Ergebnisse umfangreicher Gespräche mit Akteuren vor Ort mit einbezogen. "Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, Fachstellen und Behörden sowie die betroffenen Kommunen haben zudem im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits-Beteiligung Anregungen und Änderungs-Vorschläge eingebracht", fasst die Regierung von Niederbayern zusammen.

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Die neue Verordnung beinhalte einige grundlegende Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen: So werde im gesamten Staatswald auf die forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet. Außerdem gelte in einem neu eingeführten Kernbereich ein so genanntes Wege-Gebot. "Dadurch wird der Schutz der ökologisch besonders sensiblen Fluss-Ufer, eines Teils der Kiesbänke, der Steilhänge und der Felsköpfe wesentlich verbessert", heißt es dazu. Das bestehende Wander- und Radwege-Netz bleibe dabei "weiterhin ohne Einschränkungen" nutzbar: "Dadurch wird auch das berechtigte Interesse der Bevölkerung nach naturnaher Erholung und Naturerlebnis berücksichtigt."

Die komplette Verordnung sowie die entsprechenden Karten sind auf der Internet-Seite der Regierung von Niederbayern unter diesem Link abrufbar.


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